AGB

BCB Allgemeine Geschäftsbedingungen - E-Commerce B2C

1. ANWENDUNGSBEREICH – Alle Lieferungen von Produkten („Produkte“) und die Erbringung von begleitenden Dienstleistungen durch Barry Callebaut Belgium NV, Aalstersestraat 122, 9280 Lebbeke-Wieze, Belgien („BC“) an eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrem Gewerbe, Geschäft, Handwerk oder Beruf zuzuordnen sind („Verbraucher“), unterliegen diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen („BC Allgemeine Geschäftsbedingungen“). Der Text der BC Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Verbraucher elektronisch zur Verfügung gestellt, sodass er leicht lesbar und speicherbar ist. Durch die Aufgabe einer Bestellung erklärt sich der Verbraucher mit den BC Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Abweichende Bedingungen des Verbrauchers werden nicht akzeptiert. BC behält sich ausdrücklich das Recht vor, die BC Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

2. ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN – Alle Angebote sind unverbindlich und unterliegen der Verfügbarkeit. Alle über den Webshop aufgegebenen Bestellungen bedürfen der Bestätigung durch BC nach erfolgreichem Abschluss des Checkout-Vorgangs. BC behält sich das Recht vor, die Bestellung nicht zu bestätigen. In diesem Fall werden alle bereits gezahlten Beträge von BC zurückgezahlt. Der Vertrag wird verbindlich, sobald der Verbraucher eine Bestätigungs-E-Mail erhält.

3. PREISANPASSUNGEN – BC behält sich das Recht vor, die Preise auf der Website zu aktualisieren, jedoch betreffen diese Änderungen keine bestätigten Bestellungen.

4. LIEFERUNG UND RISIKO – Das Risiko für die Waren geht auf den Verbraucher über, sobald die Waren an die vom Verbraucher angegebene Lieferadresse geliefert werden. Alle Produkte sind in der Regel ab Lager verfügbar, aber die von BC angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Verbraucher nicht zu einer Entschädigung. Wird die Lieferung der Waren aufgrund einer nicht möglichen Zustellung an den Kunden zurückgesendet, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Zustellung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Eine Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

5. QUALITÄT UND MENGE – BC gewährleistet, dass die Produkte von zufriedenstellender Qualität sind und den Spezifikationen der Produkte auf den Etiketten entsprechen, sofern vorhanden. Alle anderen Garantien sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausdrücklich ausgeschlossen.

6. RÜCKGABEN UND UMTAUSCH – Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf im Webshop zurückzutreten („Widerrufsfrist“). Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder eine vom Verbraucher angegebene dritte Person, die nicht der Spediteur ist, den physischen Besitz der Waren erwirbt. Übt der Verbraucher dieses Widerrufsrecht aus, so informiert er BC innerhalb der genannten 14 Kalendertage per E-Mail. Der Verbraucher kann das über diesen Link bereitgestellte Widerrufsformular verwenden, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, einen Grund für den Rücktritt anzugeben. Rückgaben oder Umtausch unterliegen unserer Rückgaberichtlinie.

7. PRÜFUNG UND ANSPRÜCHE – 7.1 Der Verbraucher ist bei Erhalt der Produkte verantwortlich für die Überprüfung des Zustands, der Qualität und der Menge der Produkte sowie deren Übereinstimmung mit den Spezifikationen, sofern vorhanden. 7.2 Ansprüche müssen BC schriftlich so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen, mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden konnten, müssen BC so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 14 Kalendertagen nach Entdeckung mitgeteilt werden. Solche Ansprüche müssen BC per Einschreiben (mit Rückschein) zugesendet werden. 7.3 Nach Ablauf der Haltbarkeit der Produkte werden keine Ansprüche mehr akzeptiert. 7.4 Der Verbraucher verliert jegliches Recht auf Mängelansprüche, wenn die Produkte unsachgemäß gehandhabt oder gelagert wurden. 7.5 Etwaige Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung des Mangels vom Verbraucher gemeinsam mit Vertretern von BC festgestellt. Der Verbraucher trifft in der Zwischenzeit alle vorläufigen Maßnahmen im Interesse beider Parteien. 7.6 Für gerechtfertigte oder akzeptierte Ansprüche wird BC nach eigenem Ermessen entweder zusätzliche oder Ersatzprodukte liefern oder den gezahlten Preis ganz oder teilweise zurückerstatten.

8. ZAHLUNGEN – 8.1 Sofern in der Produktbeschreibung des Verkäufers nicht anders angegeben, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Endpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer beinhalten. Etwaige zusätzliche Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert ausgewiesen.
8.2 Verschiedene Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden zur Verfügung, die im Online-Shop des Verkäufers angegeben sind. Alle Zahlungen müssen zum Zeitpunkt des Kaufs über die auf der Website verfügbaren Zahlungsmethoden erfolgen. Verzögerte Zahlungen sind für Bestellungen von Verbrauchern nicht möglich. Der Verbraucher erhält eine Quittung nach erfolgreicher Zahlung.
8.3 Bei Zahlung mit einer von PayPal angebotenen Zahlungsmethode erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, im Folgenden „PayPal“, gemäß den PayPal-Nutzungsbedingungen, die unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full eingesehen werden können.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG – 9.1 Jede Partei haftet der anderen Partei für Schäden oder Verluste, die sie der anderen Partei durch vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung des Vertragsverhältnisses verursacht hat. Die Verpflichtung zur Haftungsübernahme erstreckt sich auf direkte Schäden oder Verluste, die durch die Verletzung mit angemessener Kausalität verursacht wurden. Eine Partei muss die andere Partei so schnell wie möglich nach Kenntnis der Verletzung und der relevanten Tatsachen benachrichtigen.
9.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die maximale Haftungssumme, für die BC haftbar gemacht werden kann, auf 100.000 EUR begrenzt.
9.3 In keinem Fall haftet eine der Parteien der anderen Partei für Folgeschäden, indirekte Schäden, Strafschäden, zufällige oder besondere Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ergeben. BC haftet nicht für Krankheiten oder Todesfälle von Haustieren.
9.4 Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Haftung einer Partei im Falle von betrügerischer Falschdarstellung, Vorsatz, Tod oder Körperverletzung oder, falls eine solche Beschränkung nach zwingendem Recht nicht zulässig ist, ein.

10. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE – BC bleibt Eigentümer der geistigen Eigentumsrechte, die es in Bezug auf die Produkte, einschließlich Spezifikationen und Rezepturen, entwickelt hat.

11. SONSTIGES – 11.1 Sollte eine Bestimmung der BC Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung entspricht.
11.2 BC kann seine vertraglichen Verpflichtungen und/oder Teile davon an verbundene Unternehmen von BC abtreten oder delegieren. Der Verbraucher darf keine seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit BC ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BC an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen) übertragen.

12. RECHTSWAHL UND STREITIGKEITEN – 12.1 Im Handel übliche Klauseln werden gemäß den Incoterms® 2020 ausgelegt, und alle Verweise auf Incoterms beziehen sich auf diese. 12.2 Die BC Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verbraucher und BC unterliegen dem Recht des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unter Ausschluss des CISG (1980) und des Gesetzes vom 27. Juli 1961. 12.3 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den BC Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Rechtsbeziehungen zwischen dem Verbraucher und BC ergeben, werden einvernehmlich und in guten Glaubensverhandlungen gelöst. Sollte eine solche Streitigkeit unüberwindlich erscheinen, sind die Gerichte des Wohnsitzes des Kunden ausschließlich zuständig.

13. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG – 13.1 Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung im Internet unter folgendem Link bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen ergeben.
13.2 Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Barry Callebaut Belgium NV ▪ Aalstersestraat 122 ▪ 9280 Lebbeke-Wieze ▪ Belgien ▪ 438.950.833 ▪ www.barry-callebaut.com ▪ BC B2C Allgemeine Geschäftsbedingungen Oktober 2024 ▪ Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von BC sind auf Anfrage auf Deutsch verfügbar.

Zuletzt aktualisiert am 14. Oktober 2024.

 

 

BCB Allgemeine Geschäftsbedingungen - E-Commerce B2B


1. ANWENDUNGSBEREICH – 1.1 Sämtliche Lieferungen von Produkten („Produkte”) und die Erbringung von begleitenden Dienstleistungen durch Barry Callebaut Belgium NV, Aalstersestraat 122, 9280 Lebbeke- Wieze, Belgien („BC“) unterliegen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Allgemeine Verkaufsbedingungen von BC“). Es wird angenommen, dass der Kunde („Kunde“) diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen von BC gelesen und akzeptiert und gegebenenfalls auf seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet hat, wenn er einen Auftrag erteilt („Auftrag“) oder einen Vertrag abschließt („Kaufvertrag“) und gemäß einem solchem Kaufvertrag einen Abruf („Abruf“) gegenüber BC tätigt. 1.2 Im Falle von widersprüchlichen Bestimmungen haben diejenigen Bestimmungen Vorrang, die in einem anderen von BC und dem Kunden vereinbarten schriftlichen Dokument enthalten sind. 1.3 BC behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu ändern.

2. ANGEBOTE UND AUFTRÄGE – 2.1 Ein Auftrag oder Abruf seitens des Kunden wird erst durch eine Auftragsbestätigung von BC bindend. Für den Fall, dass der Kunde einen Auftrag nach der Preisliste erteilt, behält sich BC ausdrücklich das Recht vor, einen solchen Auftrag nicht anzunehmen und eine Auftragsbestätigung zu verweigern. 2.2 Im Falle eines Abrufs des Kunden, der sich auf zwei oder mehrere Kaufverträge mit BC beziehen kann, gelten die entsprechenden Mengen als nach dem First-in-first-out- Prinzip abgerufen. 2.3 Im Falle eines Auftrags des Kunden, der sich auf einen Kaufvertrag mit BC beziehen kann, gilt dieser Auftrag als Abruf gemäß einem solchen Kaufvertrag, sofern der Kunde nicht spätestens zum
Zeitpunkt der Auftragserteilung schriftlich etwas anderes bestätigt.

3. PREISE – 3.1 Preise werden schriftlich vereinbart und verstehen sich, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird, ohne Mehrwertsteuer, Transportkosten, Zölle und andere zu entrichtende Verbrauchssteuern. 3.2 Preislisten gelten nur für den angegebenen Zeitraum. Dies berührt nicht das Recht von BC, die Preise nach eigenem Ermessen während des angegebenen Zeitraums anzupassen oder Produkte von der Liste zu streichen. 3.3 Steht am Ende eines Lieferzeitraums gemäß einem Kaufvertrag noch eine Mengendifferenz offen, so ist BC berechtigt, den Preis um 1 % pro Monat zu erhöhen, Die Berechnung richtet sich jeweils nach der gemäß dem entsprechenden Kaufvertrag noch offenen Differenz. BC ist ferner berechtigt, zusätzlich Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden zu verlangen. 3.4 Im Falle der Stornierung eines Auftrags oder Abrufs oder der Aufhebung oder vorzeitigen Kündigung eines Kaufvertrags seitens des Kunden ist BC berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.


4. LIEFERUNG – 4.1 BC wird sich nach Kräften bemühen, alle vereinbarten Liefertermine und Lieferzeiten einzuhalten. 4.2 BCs Lieferverpflichtung gilt als ausgesetzt, solange sich der Kunde mit Zahlungen an BC oder an ein mit BC verbundenes Unternehmen (Artikel 11 des belgischen Gesellschaftsgesetzbuches) im Rückstand befindet), ohne dass es einer entsprechenden Mitteilung bedarf. Dies beeinträchtigt nicht das Recht von BC oder des entsprechenden Unternehmens, Schadensersatz zu verlangen.
5. TRANSPORT UND RISIKO – 5.1 Alle Transporte werden nach Maßgabe des vereinbarten Incoterms durchgeführt. Ist ein solcher nicht vereinbart, gilt Geliefert genannter Bestimmungsort. 5.2 Im Fall eines gerechtfertigten Anspruchs gegen BC wegen verspäteter Lieferung, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, beschränkt sich der maximale Schadensersatzbetrag, für welchen BC haftet, auf den Wert der betreffenden Produkte. Mit diesen Maßnahmen gilt der Kunde als vollständig entschädigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, weitere Ansprüche oder Forderungen zu erheben, gleich auf welcher Grundlage.

6. QUALITÄT UND MENGE – 6.1 BC gewährleistet, dass die Produkte von zufriedenstellender Qualität sind und den gegebenenfalls schriftlich vereinbarten Produktspezifikationen entsprechen. Alle weiteren Gewährleistungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. 6.2 Für einige Produkte kann BC einen Qualitätsbericht vorlegen, wenn dies zwischen dem Kunden und BC vereinbart wurde. BC
haftet nicht für die unmittelbaren oder mittelbaren Folgen der Nutzung der Produkte durch den Kunden, bevor dieser die vollständigen Ergebnisse eines entsprechenden Qualitätsberichts erhalten hat. 6.3 Die von BC bei Versendung verzeichnete Menge gilt als maßgeblich. Minder- oder Mehrlieferungen bis maximal 8 % der bestellten Produktmenge gelten, nach BCs Wahl, als ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, und der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte zurückzuweisen.

7. ANNAHME, PRÜFUNG UND FORDERUNGEN – 7.1 Unbeschadet seiner Rechte zur Prüfung der Produkte muss der Kunde die gelieferten Produkte sofort bei Eintreffen annehmen. Alle Kosten, die BC dadurch entstehen, dass der Kunde unrichtigerweise die Lieferung der Produkte zurückweist, gehen zu Lasten des Kunden. Dazu gehören Entladekosten (mehr als drei (3) Stunden), Transport und Lagerung. 7.2 Bei Eintreffen der Produkte obliegt es dem Kunden, vor der Nutzung oder dem Weiterverkauf der Produkte
den Zustand, die Qualität und die Menge der Produkte sowie gegebenenfalls deren Übereinstimmung mit den Spezifikationen zu überprüfen. 7.3 Forderungen sind BC schriftlich innerhalb von drei (3) Arbeitstagen zur Anzeige zu bringen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, müssen BC innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung mitgeteilt werden. Entsprechende Forderungen sind per E-Mail (mit Lesebestätigung), per Einschreiben (mit Rückschein) oder per Kurier zu Händen des für den Kunden zuständigen Kundenberaters an BC zu richten. 7.4 Forderungen werden von BC nicht mehr anerkannt, wenn die Haltbarkeitsdauer der Produkte abgelaufen ist. 7.5 Der Kunde verliert alle Rechte auf Geltendmachung von Mängelansprüchen, wenn die Produkte vom Kunden oder in seinem Auftrag unsachgemäß behandelt oder gelagert wurden. 7.6 Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist nach der Mängelanzeige seitens des Kunden von Vertretern von BC und des Kunden gemeinsam festzustellen.
In der Zwischenzeit hat der Kunde im Interesse der Parteien vorläufige Schritte zu unternehmen. 7.7 Bei gerechtfertigten und anerkannten Forderungen hat BC nach eigenem Ermessen (i) auf eigene Kosten zusätzliche oder Ersatzprodukte zu liefern oder (ii) den in Rechnung gestellten Betrag teilweise und vollständig zurückzuerstatten oder eine Gutschrift zu erteilen. Mit diesen Maßnahmen gilt der Kunde als vollständig entschädigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, weitere Ansprüche oder Forderungen zu erheben, gleich auf welcher Grundlage.

8. ZAHLUNGEN – 8.1 Zahlungen sind entsprechend den für die Rechnung geltenden Bedingungen an die jeweilige Partei zu leisten. Die in der Rechnung ausgewiesenen Beträge sind ohne Abzüge und Aufrechnungen irgendwelcher Art fällig und zahlbar, es sei denn BC hätte solchen schriftlich zugestimmt. 8.2 Zahlungen haben an die Anshrift des Geschäftssitzes von BC zu erfolgen. 8.3 Forderungen, die sich auf die Rechnung beziehen, müssen BC innerhalb von 7 Kalendertagen nach Eingang nach Maßgabe der oben in
Artikel 7.3 enthaltenen Bestimmungen unterbreitet werden. 8.4 Die Preise sind in der Rechnung genannten Währung zu zahlen. Jeder auf Schwankungen von Wechselkursen zurückzuführende Verlust geht zu Lasten des Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. 8.5 Eurobeträge sind vollständig in Euro zu zahlen, auch wenn im Hoheitsgebiet des Kunden ein Umtausch in eine andere offizielle Währung möglich ist. 8.6 Die bloße Tatsache der Nichtzahlung, auch der teilweisen Nichtzahlung, bis zum festgelegten Fälligkeitsdatum gilt als Verzug, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. 8.7 Für überfällige Zahlungen an BC fallen automatisch und ohne dass es einer Mitteilung bedarf, Zinsen nach dem 3-Monats-Euribor zuzüglich 700 Basispunkten an. 8.8 Hält der Kunde einen Zahlungstermin nicht ein, (i) so werden alle seine sonstigen ausstehenden Rechnungen sofort fällig und zahlbar, ohne dass es einer Mitteilung bedarf, und (ii) BC behält sich das Recht vor, weitere Lieferungen an den Kunden einzustellen oder auszusetzen. 8.9 Sofern BC und der Kunde vereinbaren, dass Produkte an eine dritte Partei geliefert und/oder dieser in Rechnung gestellt werden sollen, bleibt der Kunde weiterhin vollumfänglich für die faire und ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags, Abrufs oder Auftrags verantwortlich. 8.10 Änderungen der für Kundenzahlungen maßgeblichen Bankverbindung wird BC nur per eingeschriebenem Brief und niemals per Telefon, Fax oder E-Mail mitteilen. Der Kunde kann den Inhalt aller diesbezüglichen Kommunikationen
unter corporate_treasury@barry-callebaut.com nachprüfen.

9. EIGENTUMSVORBEHALT - 9.1 Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Begleichung der entsprechenden Rechnung(en) seitens des Kunden Eigentum von BC. 9.2 Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und ordnungsgemäß zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist dieser nicht berechtigt, die Produkte, außer im normalen Geschäftsverlauf, zu verarbeiten oder weiterzuverkaufen, zu verpfänden oder einer dritten Partei Rechte an solchen Produkten einzuräumen.

10. HÖHERE GEWALT – 10.1 Keiner Partei wird es als eine Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen wegen Leistungsverzögerung oder Nichtleistung angerechnet, wenn eine solche Leistungsverzögerung oder Nichtleistung auf einen Grund zurückzuführen ist, der bei vernünftiger Betrachtung außerhalb ihrer Kontrolle liegt. Dazu zählen unter anderem Naturereignisse, Explosionen, Überschwemmungen, extreme Wetterbedingungen, Feuer, Unfall, Krieg, Terrorismus, zivile Unruhen, Arbeitskämpfe und Arbeitskampfmaßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Lieferstörungen bei Rohmaterialien, Import- oder Exportbestimmungen oder Embargos. 10.2 Sofern eine Partei durch ein solches Ereignis abgehalten wird, hat sie diese Unterbrechung unverzüglich mitzuteilen. Eine Partei, deren Verpflichtungen, wie oben beschrieben, ausgesetzt sind, hat die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unverzüglich wiederaufzunehmen, sobald das Ereignis beseitigt ist. Davon hat sie die andere Partei in Kenntnis zu setzen. 10.3 Dauert ein solches Ereignis mehr als sechzig (60) Tage lang an, so kann jede der Parteien die vertragliche Beziehung mit sofortiger Wirkung kündigen.

11. KÜNDIGUNG – 11.1 Unbeschadet sonstiger vertraglicher Sanktionen, die einer Partei gegebenenfalls zustehen, kann jede der Parteien die vertragliche Beziehung durch Kündigung per eingeschriebenem Brief (mit Rückschein) oder per Kurier gegenüber der anderen Partei teilweise oder ganz mit sofortiger Wirkung beenden, wenn (i) eine Partei eine wesentliche Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen begeht und diese Verletzung nicht behoben werden kann oder im Falle ihrer Behebbarkeit nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung seitens der nicht vertragsbrüchigen Partei behoben wird, (ii) eine Partei insolvent wird oder in Liquidation oder Insolvenz geht oder ein Zwangsverwalter für sie bestellt wird oder sie einen Vergleich zugunsten ihrer Gläubiger schließt oder (iii) eine Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht. 11.2 Jeder gegebenenfalls zum Zeitpunkt der Kündigungsmitteilung wirksame Auftrag oder Abruf, dessen Ausführung noch nicht begonnen hat, ist nach dem Ermessen der nicht vertragsbrüchigen Partei zu beenden. 11.3 Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung hat der Kunde einen Ausgleich für alle im Rahmen der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien bereits hergestellten Produkte oder von BC bereits eingekauften Verpackungsmaterialien zu leisten oder diese zu erwerben. Der Kunde hat einen Ausgleich für Gewinne oder Verluste in Bezug auf Rohmaterialien zu leisten, die auf Verlangen des Kunden gekauft oder bezogen und noch nicht für irgendwelche Produkte verwendet wurden. 11.4 Eine teilweise oder vollständige Kündigung berührt nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen von BC. Die Artikel 12, 13 und 14 gelten in jedem Fall auch nach der Kündigung oder dem Ablauf der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien fort.

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG – 12.1 Jede Partei hat die andere Partei in Bezug auf alle Schäden oder Verluste schadlos zu halten, deren Eintritt bei der anderen Partei sie durch vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der vertraglichen Beziehung verursacht hat. Die Verpflichtung zur Schadloshaltung der anderen Partei gilt für unmittelbare Schäden und Verluste, die ohne angemessenen Rechtfertigungsgrund verursacht wurden. Eine Partei hat eine Verletzung so bald wie bei angemessener Betrachtung möglich anzuzeigen, nachdem sie Kenntnis sowohl von der Verletzung als auch von dem entsprechenden Sachverhalt erlangt hat. 12.2 Unbeschadet des Artikels 5.2 und des Artikels 7.7 beschränkt sich der maximale Schadensersatzbetrag, für den BC haftet, auf 100.000 EUR oder den Wert der betreffenden Produkte, je nachdem welcher Betrag höher liegt. 12.3 Unter keinen Umständen haftet eine Partei gegenüber der anderen Partei für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Strafzuschläge zu Schadensersatz, beiläufig entstandene Schäden oder besondere Schäden oder Verluste, wie unter anderem entgangene Einnahmen, entgangene Gewinne oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien ergeben. 12.4 Diese Bedingungen enthalten keine Regelung, die die Haftung einer Partei im Falle arglistiger falscher Darstellung, vorsätzlichen Fehlverhaltens oder in dem Fall, dass eine solche Beschränkung nach zwingendem Recht nicht zulässig ist, beschränken.

13. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE – 13.1 BC bleibt Eigentümer des von ihm in Bezug auf die Produkte alleine entwickelten geistigen Eigentums. Dazu zählen auch Spezifikationen und Rezepturen. BC hat dem Kunden die erforderliche Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums zu gewähren, soweit dies für die Durchführung der Einbindung der Produkte in die Produkte des Kunden notwendig ist. Die Lizenz läuft aus, sobald der Kunde aufhört, handelsübliche Mengen von BC zu kaufen. Dies gilt nicht für bereits gekaufte Produkte. 13.2 Der Kunde bleibt Eigentümer des von ihm alleine entwickelten geistigen Eigentums, das sich
auf die Produkte bezieht. Er hat BC die erforderliche Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums für die Zwecke der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien zu gewähren. 13.3 Im Hinblick auf geistiges Eigentum, das von den Parteien gemeinsam entwickelt wurde, steht das Eigentum BC zu, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.


14. VERTRAULICHKEIT – Jede der Parteien hat (a) die für die vertragliche Beziehung zwischen ihnen maßgeblichen Bestimmungen sowie (b) alle vertraulichen, sensiblen oder urheberrechtlich geschützten Informationen, die das Unternehmen und die Produkte der jeweils anderen Partei betreffen (wozu unter anderem technisches und kaufmännisches Know-how, Spezifikationen, Rezepturen, geistiges Eigentum und Verfahren zählen), und welche ihr von der anderen Partei (der „offenlegenden Partei“) schriftlich, elektronisch oder mündlich im Laufe der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien bekannt gegeben worden sind, streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber dritten Parteien zu enthüllen, es sei denn, zu einer solchen Enthüllung wird im Einzelfall eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt, die von einem bevollmächtigten Vertreter der offenlegenden Partei unterzeichnet wurde.

15. VERSCHIEDENES – 15.1 Eine Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen von BC oder ein Verzicht auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen von BC wird für die Parteien nur dann bindend, wenn die Änderung, Ergänzung oder der Verzicht schriftlich erfolgt und von beiden Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet wird. 15.2 Sollte eine der Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen von BC teilweise oder vollständig unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt eine solche Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit nicht die Wirksamkeit der entsprechenden Bestimmung im Übrigen oder irgendwelcher anderer Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung widerspiegelt. 15.3 BC kann an ein mit BC verbundenes Unternehmen seine vertraglichen Verpflichtungen und/oder einen Teil derselben abtreten, seine Verpflichtungen delegieren oder seine Rechte abtreten. BC ist nicht berechtigt, seine Verpflichtungen gemäß
dieser Vereinbarung an eine dritte Partei abzutreten; dies gilt mit Ausnahme des Rechts von BC, ohne Zustimmung des Kunden Zahlungsforderungen gegen den Kunden an eine dritte Partei abzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BC Rechte oder Verpflichtungen, die gemäß der vertraglichen Beziehung mit BC bestehen, an eine dritte Partei (wozu auch verbundene Unternehmen zählen) abzutreten.

16. RECHT UND STREITIGKEITEN – 16.1 Vertragsklauseln, die im geschäftlichen Verkehr üblicherweise verwendet werden, sind nach Maßgabe der Incoterms® 2010 auszulegen, ebenso gilt jeder Verweis auf einen Incoterm als Verweis auf die Incoterms® 2010. 16.2 Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von BC sowie alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und BC unterliegen dem Recht von Belgien unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG) von 1980 und des Gesetzes vom 27. Juli 1961. 16.3 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit den Allgemeinen Verkaufsbedingungen von BC oder irgendeiner rechtlichen Beziehung zwischen dem Kunden und BC ergeben, sind einvernehmlich und nach Treu und Glauben durch Verhandlungen beizulegen. Im Falle, dass eine Streitigkeit unüberwindlich erscheint, steht den zuständigen Gerichten von Dendermonde (Belgien) die ausschließliche Gerichtsbarkeit zu.

Barry Callebaut Belgium NV ▪ Aalstersestraat 122 ▪ 9280 Lebbeke-Wieze ▪ Belgien ▪ 438.950.833 ▪ www.barry- callebaut.com ▪ Allgemeine Verkaufsbedingungen von BC, Stand Juni 2015 ▪ The BC General Terms are available in English upon request ▪ De BC Algemene Voorwaarden zijn beschikbaar in het Nederlands op verzoek ▪ Les Conditions Générales de BC sont disponibles en français sur demande. ▪ Le Condizioni Generali BC sono disponibili in Italiano su richiesta. ▪ Los Términos Generales de BC en español pueden obtenerse previa petición. ▪ Warunki ogólne BC w polskiej wersji językowej dostępne są na ządanie. ▪ 您 可 以 向 我 们 致 函 索 取 BC 通 用 销 售 条 款 中 文 版 。


Zuletzt aktualisiert am 14. Oktober 2024.